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   BSG, 27.07.2021 - B 6 KA 46/20 B   

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https://dejure.org/2021,33694
BSG, 27.07.2021 - B 6 KA 46/20 B (https://dejure.org/2021,33694)
BSG, Entscheidung vom 27.07.2021 - B 6 KA 46/20 B (https://dejure.org/2021,33694)
BSG, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - B 6 KA 46/20 B (https://dejure.org/2021,33694)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus BSG, 27.07.2021 - B 6 KA 46/20 B
    Soweit das Vorbringen des Klägers in seinem Schreiben vom 30.6.2021 überhaupt als Neuantrag auf Gewährung von PKH aufzufassen ist, ist dieser Antrag abzulehnen, weil er in seinem Schreiben keinen neuen Lebenssachverhalt vorgetragen hat, der eine andere Beurteilung der Erfolgsaussichten für die begehrte PKH-Bewilligung rechtfertigen würde ( BSG Beschluss vom 12.3.2012 - B 11 AL 33/11 BH - juris RdNr 4; BGH Beschluss vom 3.3.2004 - IV ZB 43/03 - NJW 2004, 1805, 1807; vgl auch Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 73a RdNr 13g) .
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 27.07.2021 - B 6 KA 46/20 B
    Auf das Erfordernis, sich vor dem BSG durch einen der in § 73 Abs. 4 SGG aufgeführten Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen (zur Verfassungsmäßigkeit vgl BVerfG Beschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 13 mwN) , ist der Kläger in der Rechtsmittelbelehrung des LSG-Urteils hingewiesen worden.
  • BSG, 13.04.1981 - 11 BA 46/81

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Fristgebundenes Rechtsmittel - Ablauf der

    Auszug aus BSG, 27.07.2021 - B 6 KA 46/20 B
    Ein Rechtsmittelkläger ist nur dann an der Einhaltung der Rechtsmittelfrist wegen Bedürftigkeit ohne sein Verschulden gehindert, wenn er den Antrag auf Bewilligung von PKH innerhalb der Rechtsmittelfrist stellt (vgl BSG Beschluss vom 13.4.1981 - 11 BA 46/81 - SozR 1750 § Nr. 1) .
  • BSG, 12.03.2012 - B 11 AL 33/11 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BSG, 27.07.2021 - B 6 KA 46/20 B
    Soweit das Vorbringen des Klägers in seinem Schreiben vom 30.6.2021 überhaupt als Neuantrag auf Gewährung von PKH aufzufassen ist, ist dieser Antrag abzulehnen, weil er in seinem Schreiben keinen neuen Lebenssachverhalt vorgetragen hat, der eine andere Beurteilung der Erfolgsaussichten für die begehrte PKH-Bewilligung rechtfertigen würde ( BSG Beschluss vom 12.3.2012 - B 11 AL 33/11 BH - juris RdNr 4; BGH Beschluss vom 3.3.2004 - IV ZB 43/03 - NJW 2004, 1805, 1807; vgl auch Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 73a RdNr 13g) .
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